Nordmeer Angelreisen – AGB

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie jedenfalls wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande.

2. Bezahlung der Reise
Nach Bestätigung der Reise durch uns ist eine Anzahlung von 20 % pro Person, sofort fällig. Den Restbetrag zahlen Sie bitte – ohne gesonderte Zahlungsaufforderung – spätestens 6 Wochen vor Abreise. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

3. Programm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Prospekt sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Änderungen von Preis und Leistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, berechtigen uns auch nach Vertragsschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Wir werden Sie von einer Preissteigerung unverzüglich, aber spätestens drei Wochen vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen, danach sind die genannten Preiserhöhungen nicht zulässig. Falls Preissteigerungen 10 % übersteigen, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von zehn Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt durch den Gast / Stornogebühren
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendung und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalisiert. (Alle Angaben pro Person) Bei Rücktritt von der Reise fordern wir • bis einschließlich 61 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises • 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises • ab 30 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flüge und Fährpassagen zu Sonderkonditionen die nicht stornofähig sind. Für diese Flüge/Passagen muss der volle Preis angesetzt werden – andere Leistungen (Unterkunft, Boot, etc. bleiben davon unberührt).

6. Umbuchung
Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns meist die gleichen Kosten wie beim Rücktritt. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich am Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.

7. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet eine Umbuchungspauschale von 50 EUR zu zahlen. Darüber hinaus anfallende Gebühren (z. B. bei Ausstellung neuer Flugtickets) sind separat zu bezahlen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können im folgenden Fall vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmachung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen so wie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Anwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen.

10. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

11. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

12. Haftung des Reiseveranstalters
Eigene Leistungen:
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Erfüllungsgehilfen:
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Fremdleistungen:
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

13. Gewährleistung
Abhilfe und Mitwirkungspflichten:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich bitte dazu an unseren örtlichen Vertreter.
Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages:
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, dann schulden Sie uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
Schadenersatz:
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.

14. Beschränkung der Haftung
Vertragliche Haftungsbeschränkung:
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, 2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

15. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen.